1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Krusen GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.


2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Ausführung zustande.


3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Leistungen im Rahmen von Modernisierungen, Altbausanierungen oder Leerwohnungsmodernisierungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik und in handwerksüblicher Ausführung erbracht.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungsausführung erforderlichen Voraussetzungen auf der Baustelle rechtzeitig erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere der ungehinderte Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasseranschluss sowie Schutzmaßnahmen für bestehende Einrichtungen.


5. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen beginnen frühestens mit vollständiger Klärung aller technischen Einzelheiten und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Höhere Gewalt, Streiks oder unvorhergesehene Lieferverzögerungen entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung zugesagter Fristen.


6. Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist eine förmliche Abnahme durch den Auftraggeber vorzunehmen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.


7. Vergütung und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise. Abschlagszahlungen sind nach Baufortschritt zulässig. Zahlungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.


8. Mängel und Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen nach VOB/B. Offensichtliche Mängel sind spätestens 7 Tage nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.


9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere durch Ausfall von Einrichtungen oder Mietausfällen, wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.


10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.


11. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.


12. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht.


13. Streitbeilegung / Schlichtung

B2B-Geschäfte: Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit (Werk-)Verträgen verpflichten sich die Vertragsparteien – vor Anrufung staatlicher Gerichte – zunächst zu einer gütlichen Einigung. Sollte keine Einigung erzielt werden, sind beide Parteien verpflichtet, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständig ist die Schlichtungsstelle Bau der Industrie- und Handelskammer (IHK), soweit keine anderweitige Einigung über die Schlichtungsstelle erfolgt.


14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

So erreichen Sie uns:

Krusen GmbH & Co KG

vertreten durch die Geschäftsführerin: Karin Krusen, Fabian Krusen

Schlosserstr. 49
59399 Olfen

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Telefon: 0 25 95 / 17 25
E-Mail: info@krusen-lh.de