Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Krusen GmbH & Co. KG , Schlosserstr. 49, 59399 Olfen
für Maler- und Bodenarbeiten sowie Tätigkeiten als Generalunternehmer in der Leerwohnungswirtschaft
(Stand: November 2025)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Krusen GmbH & Co. KG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsgrundlage und Angebotsunterlagen
- Grundlage des Vertrages sind die schriftlichen Angebote des Auftragnehmers. Diese sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, 30 Tage verbindlich.
- Aufträge, die per E-Mail oder schriftlich bestätigt werden, gelten als angenommen, sobald eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Arbeiten erfolgt.
- Angaben in Prospekten, Mustern oder auf der Website dienen lediglich der Beschreibung und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
3. Leistungsumfang
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung Subunternehmer einzusetzen, soweit hierdurch keine Nachteile für den Auftraggeber entstehen.
- Geringfügige technische Änderungen oder Anpassungen, die der Verbesserung dienen, bleiben vorbehalten.
4. Ausführungsfristen und Mitwirkungspflichten
- Ausführungsfristen beginnen mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen Einzelheiten und Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
- Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer den entstandenen Mehraufwand berechnen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Leistungsausführung erforderlichen Voraussetzungen auf der Baustelle rechtzeitig erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere der ungehinderte Zugang zur Baustelle, Strom- und Wasseranschluss sowie Schutzmaßnahmen für bestehende Einrichtungen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist.
- Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Und auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
- Bei größeren Aufträgen können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
- Bei Rechnungen gegenüber B2B Kunden, gerade Nachunternehmer wird folgendes Zahlungsziel vereinbart: 14 Tage 3% Skonto, 30 Tage netto, dabei obliegt es dem Auftraggeber nach welcher Frist gezahlt wird.
6. Abnahme und Gewährleistung
- Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht ist.
- Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, für Unternehmer 5 Jahre ab Abnahme.
- Offensichtliche Mängel sind binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzleistung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
7. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien und Gegenstände Eigentum des Auftragnehmers.
9. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Subunternehmer oder Lieferanten). Es gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers gemäß DSGVO.
10. Streitbeilegung / Schlichtungsverfahren
- B2C (Verbraucher):
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gleichwohl weist der Auftragnehmer gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) darauf hin, dass Verbraucher die Möglichkeit einer freiwilligen außergerichtlichen Beilegung über eine neutrale Schlichtungsstelle haben. Ein Beispiel ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.2. B2B (Unternehmer, Nachunternehmer):
Für Streitigkeiten aus (Werk-) Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Unternehmern, insbesondere Nachunternehmern, gilt folgendes verbindlich:
a) Beide Parteien verpflichten sich, vor der Anrufung eines Gerichts ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
b) Als neutrale Schlichtungsstelle wird eine von beiden Parteien zu bestimmende neutrale Einrichtung oder ein Mediator eingesetzt; falls keine Einigung erfolgt, kann der Auftragnehmer eine Schlichtungsstelle nach eigener Wahl benennen.
c) Das Schlichtungsverfahren ist verbindlich: Ein gerichtlicher Rechtsweg darf erst nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens eingeschlagen werden.
d) Kosten und Modalitäten des Schlichtungsverfahrens werden von den Parteien vorab einvernehmlich geregelt; bei Uneinigkeit trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung.
So erreichen Sie uns:
Krusen GmbH & Co KG
vertreten durch die Geschäftsführerin: Karin Krusen, Fabian Krusen
Schlosserstr. 49
59399 Olfen
Kontakt
Telefon: 0 25 95 / 17 25
E-Mail: info@krusen-lh.de